Kosten

Die Kostenübernahme für eine ambulante Verhaltenstherapie in unserer Praxengemeinschaft wird durch drei verschiedene Verfahren geregelt:

1. Sollte Ihr Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein, übernimmt diese die anfallenden Kosten komplett. Dazu ist es nötig, dass in jedem Quartal die Versichertenkarte eingelesen wird. Eine Überweisung ist erst ab einem Lebensalter von 18 Jahren erforderlich.

2. Ist das Kind oder der/die Jugendliche bei einer privaten Krankenversicherung - mit oder ohne Beihilfe - versichert, sollten Sie sich erkundigen, welchen Satz Sie erstattet bekommen. Es wird dann der 2,3 fache Satz abgerechnet, der sich auf eine Summe von 100,55 Euro pro Therapiestunde beläuft.

3. Die Behandlungskosten für Selbstzahler richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.